Ambulante medizinische Versorgung für ältere Menschen

Als ambulante, medizinische Versorgung bezeichnet man alle Behandlungsleistungen, die außerhalb von Kliniken erbracht werden. Die ambulante, medizinische Versorgung nimmt eine Sonderstellung im gesamten Gesundheitswesen ein.

Der Arzt als Ansprechpartner

Der zuständige Arzt, ist immer die erste Anlaufstelle des Patienten, nicht wie in anderen Fällen, das Krankenhaus. Der zuständige Arzt ist für viele Gesundheitsprobleme seines Patienten der hauptsächliche Therapeut. darüber hinaus entscheidet er alle weiteren Vorgehensweisen wie z.B. die Entscheidung, welches Medikament eingenommen werden soll oder wie die weitere Behandlung aussehen könnte.

Des weiteren ist der zuständige Arzt für die Verordnung von Krankengymnastik, häuslicher Krankenpflege, Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit, so wie für die Einweisung in ein Krankenhaus zuständig.

Alte Menschen, welche in einem Altenheim leben, benötigen eine gute, ärztliche Versorgung. Viele von ihnen leben im Altenheim, da sie sich zu Hause nicht mehr allein zurecht finden und ihre Arztbesuche nicht mehr selbstständig durchführen können. Die Mehrzahl, der stationär pflegebedürftigen Menschen, ist auf eine ambulante, medizinische Versorgung angewiesen.

Viele Allgemeinmediziner sind regelmäßig in Altenheimen tätig. Es ist jedoch fest zu stellen, dass nur durch eine Behandlung von Allgemeinmedizinern, die Gesundheitsversorgung in Altenheimen, meist nicht ausreicht.

Selten werden Fachärzte wie Urologen, Orthopäden oder Gynäkologen zu Rate gezogen, was den Nachteil hat, dass viele Patienten in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen, um das endgültige Krankheitsbild zu diagnostizieren.

Im Interesse der Bewohner und der Heime ist es also, dass die in diesem Zusammenhang wichtigste Ressource, die ärztliche Arbeitszeit, in ausreichendem Umfang bereitgestellt wird. Bei der Verteilung dieser Ressource innerhalb der Gesellschaft muss also darauf geachtet werden, dass pflegebedürftige Menschen, die nicht selbst in die Arztpraxis kommen können, tatsächlich bedarfsgerecht versorgt werden.






Bild oben © Gilles Lougassi-Shutterstock.com

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