Wohnen für Senioren

Der Begriff Altenheim ist ein umgangssprachlicher Ausdruck der verschiedene Wohnformen im fortgeschrittenen Alter umschreibt. Die Bedürfnisse von Senioren sind nämlich ganz unterschiedlich und nicht jeder braucht tatsächlich eine Pflegeeinrichtung. Eine Pflegebedürftigkeit muss überhaupt nicht vorliegen um Mieter in einem „Altenheim“ zu werden. Nur das spezielle Altenpflegeheim ist ausschließlich auf die Stationäre Pflege der Mieter ausgerichtet. Unter „Betreutes Wohnen“ findet man immer mehr Wohnangebote und so kann man auch ganz ohne Pflege seinen Lebensabend in Gesellschaft verbringen. Beim Betreuten Wohnen wird der Haushalt ganz eigenständig geführt.

Altenheim – Seniorenheim

In Deutschland gibt es daher für jeden Begriff eine eindeutige rechtliche Zuordnung, so gelten im deutschen „Heimgesetz“ unter dem Oberbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ 3 Formen, das Altenwohnheim, das Altenheim und das Altenpflegeheim. Das Altenwohnheim ist auf

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist die geeignete Form um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu führen. Pflegedienste und ambulante Hilfe sind optional verfügbar. Diese Form des Wohnens für Senioren wird zwar hin und wieder fälschlicherweise auch als Altenheim benannt ist aber ein selbstbestimmtes Leben innerhalb einer Wohnanlage, das Pflegedienstleistungen nicht automatische beinhaltet. Da der Begriff Altenheim oft negativ assoziiert wird, umschreiben Anbieter solche Institutionen oft als Seniorenresidenz oder sonstige freundlichere Namen um darauf aufmerksam zu machen, dass solche Einrichtungen keine Abschiebungsorte sind, sondern ein selbstbestimmtes und komfortables Leben im letzten Lebensabschnitt ermöglichen.

Träger der Wohnheime

Die Träger der deutschen Alten- und Pflegebetriebe sind knapp 30% privatgeführt, der größte Gruppe sind Non-Profit-Organisationen mit ungefähr 55%, dazu kommen Gewinnorientierte Stiftungen mit 5% und 10% sind staatliche Institutionen.